Rheinische Post, 20 juli 2001


Interview mit Rechtsanwalt Dr. Klaus Hölzle über Laarbruch

Muss ein neues Lärmgutachten her?

LAARBRUCH (RP). Nachdem die luftrechtliche Genehmigung für den Flughafen Laarbruch erteilt ist, hatte die Aktionsgemeinschaft gegen Fluglärm zu einem außerordentli- chen Treffen eingeladen. Bei diesem Treffen stand Rechtsanwalt Dr. Klaus Hölzle den Bürgern Rede und Antwort. Über Fristen sowie Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten unterhielt sich gestern RP-Redakteur Stefan Kriegel mit dem Juristen aus Kevelaer.

Wie sieht die Widerspruchsfrist aus?

Die Offenlegung der Genehmigung geschah am 12. Juli. Die Genehmigung muss nun 14 Tage lang ausliegen. Dann beginnt die Widerspruchsfrist, die wiederum vier Wochen lang dauert. Sie endet somit am 23. August.

Muss der Bürger für einen Widerspruch eine bestimmte Form wahren?

Nein, der Widerspruch kann von jedem formlos eingereicht werden. Und noch etwas: Der Widerspruch muss nicht einmal begründet werden. Doch meine Empfehlung geht natürlich in die Richtung, das Schreiben zu begründen.

An wen muss das Schreiben gerichtet werden?

An den Regierungspräsidenten in Düsseldorf.

Was ist denn nun der Unterschied zwischen Widerspruch und Klage?

Der Widerspruch und der darufhin ergehende Bescheid des zuständigen Ministers sind Prozeßvoraussetzung für die Klage. Solange der Widerspruchsbescheid nicht vorliegt, ist die Klage noch gar nicht möglich.

Kann denn jeder einfach so klagen?

Mit Aussicht auf Erfolg kann das nur der, der durch die Genehmigung in eigenen persönlichen Rechten verletzt wird. Etwa wer geltend machen kann, durch Fluglärm zur Nachtzeit in seiner Gesundheit beeinträchtigt zu werden oder den Wertverlust eines Hauses hinnehmen muss, welches in der Flugschneise liegt.

Sehen Sie denn Chancen für eine Klage?

Ja, dies kann ich auch begründen mir Erkenntnissen, die ich erst kürzlich aus dem Internet gewonnen habe. Dort war zu lesen, dass das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Entscheidung über den Flughafen Fuhlsbüttel um zwei Jahre vertagt hat.

Mit welcher Begründung?

Für den Hamburger Flughafen hat es zur Lärmberechnung ein Gutachten des "Lärmpapstes" Jansen gegeben. Ein anderer Professor ermittelte in diesen Berechnungen eklatante Rechenfehler.

Was bedeutet das für Laarbruch?

Ich muss nun mit meinem Kollegen Bohl aus Würzburg die Unterlagen erst einmal genau prüfen. Unter diesem Vorbehalt kann ich jedoch sagen: Wenn die Lärmberechnungen für Laarbruch ebenfalls auf der Grundlage der Janssen-Theorien basieren, haben Kläger gegen Laarbruch gute Chancen, wenigstens ein neues Gutachten zu erzwingen.

 


Stichting Platform Vliegveld Laarbruch