Rheinische Post, 13 juni 2001


Einzelheiten zur flugrechtlichen Genehmigung

Geflogen wird auf jeden Fall von 6 bis 23 Uhr

LAARBRUCH (RP). Es tut sich etwas auf dem Flughafen Laarbruch. Diesen Eindruck machte jedenfalls Philipp Dieter Stroh, der für den Investor van de Lande auf dem ehemaligen britische Fliegerhorst aktiv ist (die Rheinische Post berichtete). Doch wo bleiben die rechtlichen Grundlagen für diese Aktivitäten? Diese Frage stellen sich zur Zeit viele Bürger im Gelderland. Fakt ist, dass ein Entwurf der flugrechtlichen Genehmigung bereits seit Monaten den Entscheidungsträgern vorliegt. Doch sind die Vorgaben aus dem Entwurf auch identisch mit Details aus der eigentlichen Genehmigung? Die RP erfuhr nun einige Einzelheiten.

Den Grund, warum die Genehmigung noch nicht vorliegt, sehen Politiker in den schwierigen und deshalb auch intensiven Verhandlungen mit den Niederländern. Zur Geschichte: Die vorläufige Genehmigung sieht vor, dass auf Laarbruch von 5 bis 24 Uhr geflogen werden darf. Das ist zwischen Politikern der großen Parteien - CDU und SPD - auf deutscher Seite unstrittig.

Doch im Nachbarland gelten für Regionalflughäfen, und solch einer soll Laarbruch werden, andere Bestimmungen. Dort darf nur von 6 bis 23 Uhr geflogen werden. Bei dieser Fragen sind die niederländischen Politiker auch "beinhart". Gehen sie nämlich auf die deutschen Forderungen ein, befürchten sie massive Proteste aus der Bevölkerung, vor allem aus dem Bereich Bergen.

"Auf gutem Weg"

Vor wenigen Wochen hat es deshalb noch einmal ein intensives Gespräch zwischen Mitarbeitern der deutschen Bundesregierung, der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem niederländischen Verkehrsministerium gegeben. Landtagsvizepräsident Dr. Helmut Linssen aus Issum meinte zu dieser, man sei auf einem guten Weg. Sogar am Samstag soll es noch einen Gedankenaustausch zwischen NRW-Ministerpräsident Wolfgang Clement und dem niederländischen Ministerpräsidenten Wim Kok gegeben haben.

Doch was kommt denn nun dabei herum? Es scheint so zu sein, dass die Niederländer den Deutschen zu den ihnen angenehmen Zeiten - also von 6 bis 23 Uhr - die Überflugrechte über ihr Hoheitsgebiet vertraglich einräumen. Über die beiden Stunden 5 bis 6 Uhr und 23 bis 24 Uhr könnte oder sollte dann noch zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden. Sicher scheint auch zu sein, dass die Nachbarn während der Ruhephase Ausnahmen zulassen werden, zum Beispiel in Notfällen.

Investor zufrieden?

Auf dieser Basis und mit diesem Konsens soll in den nächsten Tagen die Genehmigung ausgesprochen werden. Einige Politiker wollen auch aus den Reihen des Investors gehört haben, dass er vorläufig mit dieser Übereinkunft gut leben könne.

Doch wie geht es dann weiter. Die Anwälte der Flughafengegner stehen "Gewehr bei Fuß". Sobald sie die Genehmigung schriftlich auf dem Tisch liegen haben, können sie ihre Einsprüche formulieren. Juristen rechnen damit, dass diese Einwände sofort vom Oberverwaltungsgericht in Münster behandelt werden. Sie gehen weiterhin davon aus, dass die Richter in Westfalen etwa sechs Monate für ihre Entscheidung benötigen.

So könnten die Ereignisse chronologisch ablaufen: Genehmigung im Juni 2001, Einsprüche im Juli 2001, Entscheidung des Gerichts im Januar 2002. Je nach Entscheidung des Gerichts könnten noch im ersten Quartal 2002 die ersten Maschinen in Laarbruch starten und landen.

Von STEFAN KRIEGEL (Rhein.Post Geldern 13 juni 2001)


Stichting Platform Vliegveld Laarbruch