Lärmfrage ist "grundsätzlich zu prüfen"
WEEZE/BERGEN. EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio hat in einem Schreiben an den niederländischen EU-Parlamentarier
Erik Meijer daraufhin hingewiesen, dass bei der geplanten zivilen Nutzung auf dem Flugplatz Laarbruch die sich
dann ergebende Lärmbelästigung für den angrenzenden niederländischen Raum "genau untersucht" werden müsse.
Derartige "Umweltauswirkungen" eines Verkehrsprojekts auf einen Nachbarstaat seien grundsätzlich zu prüfen,
betonte die EU-Verkehrskommissarin. Im Falle eines Zivilflughafens Laarbruch seien die Niederlande
zum Beispiel im Raum Bergen direkt betroffen, weil nach Westen hin Maschinen diesen Raum für An- und Abflüge
nutzen würden.